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ASH-Aktiv Service Hannover

Groß-Buchholz

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ASH-Aktiv Service Ambulante Pflege, Rainer Langhals

Schierholzstraße 18
30655 Hannover

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Öffnungszeiten

Montag07–20h
Dienstag07–20h
Mittwoch07–20h
Donnerstag07–20h
Freitag07–20h
 

Leistungen für häusliche Pflege

Welche Leistungen für die notwendige häusliche Pflege werden von der sozialen Pflegeversicherung in welcher Höhe gezahlt? Zu diesen Leistungen gehört zum Beispiel der Einsatz von ambulanten Pflegediensten oder der Bezug von Pflegegeld.

 

Begutachtung durch den MDK

Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, beauftragt die AOK-Pflegekasse den MDK, die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Der MDK-Gutachter ermittelt dabei nicht die Schwere der Behinderung oder Erkrankung, sondern wie selbstständig der Pflegebedürftige noch ist, welche Fähigkeiten er noch hat und wie viel personelle Unterstützung er im Alltag braucht.

 

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen die Betreuung erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er an den Pflegenden weitergeben kann. Diese Art der Pflege, die von nichtprofessionellen Pflegepersonen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Das Pflegegeld zählt daher nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden.

 

Pflegesachleistung

Häusliche Pflege durch Pflegedienste wird als Sachleistung erbracht. Das Geld der Pflegekasse geht somit direkt an den Pflegedienst, nicht an den Pflegebedürftigen. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.

 

Verhinderungspflege

Ist die betreuende Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, kann der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Während dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegelds weiterbezahlt. Das erleichtert den Pflegenden eine Auszeit zu nehmen. Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

 

Teilstationäre Pflege

Wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen anderer Aufgaben Zeiten überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein. Die Pflegekasse beteiligt sich in solchen Fällen an den Kosten der Pflege und der medizinischen Behandlungskosten sowie an den Transportkosten. Auch eine Kombination von teilstationärer Pflege und Sachleistungen oder Geldleistungen ist möglich.

 

Kurzzeitpflege

Die vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim kann nötig sein, wenn beispielsweise

- im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss, um den Bedürfnissen des zu Pflegenden entgegenzukommen;
- die Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege zur Verfügung steht;
- sich die Pflegebedürftigkeit vorübergehend erheblich verschlimmert.

Die Pflegekasse zahlt für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Außerdem wird die Hälfte des Pflegegelds weiterbezahlt.

 

Zusätzliche Betreuungsleistung für Demenzkranke

Altersverwirrte, demenzkranke, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen, die pflegebedürftig sind, müssen verstärkt beaufsichtigt werden. Dafür können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Je nach Betreuungsaufwand sind das 100 Euro monatlich (Grundbetrag), beziehungsweise 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Der Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen wird ebenfalls im Rahmen der Begutachtung ermittelt.

 

Zuschuss zu Umbaumaßnahmen

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen Umbau der Wohnung, in der die häusliche Pflege stattfindet. Vorausgesetzt dadurch wird

- die häusliche Pflege erst möglich;
- die häusliche Pflege in erheblichem Maße erleichtert;
- eine selbstständigere Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederhergestellt.

 

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:

- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Hierfür werden bis zu 31 € monatlich berechnet.
- Technische Hilfen sind nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und werden bevorzugt geliehen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Hierbei trägt der Pflegebedürftige (ab 18 Jahren) grundsätzlich 10 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 25 Euro.

ASH-Aktiv Service Hannover

Der sich uns anvertrauende Klient steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen. Wir geben ihm die Möglichkeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Ihn in seinem individuellen Mensch sein anzunehmen und zu respektieren, ist unser besonderes Anliegen. Bei auftretenden Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung um mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.

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